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NWB BB 2/2013 S. 36

Aufbewahrungsfristen kontrollieren

Kurz nach dem Jahreswechsel bietet es sich an, zu prüfen, für welche Belege die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind und welche Unterlagen evtl. vernichtet werden können. Das können u. a. folgende Unterlagen sein:

  • Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2002 und früher erfolgt ist.

  • Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Inventare, die 2002 oder früher aufgestellt wurden.

  • Buchungsbelege (u. a. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Kontoauszüge, Gehalts-/Lohnlisten) aus dem Jahr 2002 und früher.

  • Lohnkonten und Unterlagen zum Lohnkonto aus dem Jahr 2006 und früher.

  • Sonstige für die Besteuerung wichtigen Dokumente, z. B. Aufträge, Versand- oder Darlehensunterlagen, Mietverträge, Geschäftspapiere aus dem Jahr 2006 und früher.

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