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NWB BB 2/2013 S. 37

Unterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle

Unterhaltspflichtige dürfen ab diesem Jahr mehr von ihrem Geld behalten – dies ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Die wesentliche Änderung betrifft den Selbstbehalt: Ein unterhaltspflichtiger Erwerbstätiger darf seit Anfang des Jahres statt 950 € jetzt 1.000 € behalten, für nicht Erwerbstätige erhöht sich der Satz von 770 € auf 800 €.

Nachfolgend erhalten Sie die neuen Regelsätze im Überblick:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unterhaltspflicht gegenüber
Selbstbehalt bisher
Selbstbehalt ab 2013
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig







950 €







1.000 €
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig








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