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Grunderwerbsteuerpflicht für den Übergang eines KG-Anteils von einer GmbH auf eine Schwesterpersonengesellschaft
Das FG Münster entschied mit Urteil vom - 8 K 2285/09 F, dass die Befreiungsvorschrift des § 6 Abs. 3 GrEStG nicht anwendbar ist, wenn eine 100 %-ige Kommanditbeteiligung von einer Kapitalgesellschaft auf eine Gesamthandsgemeinschaft übertragen wird, an deren Vermögen ausschließlich der Alleingesellschafter der Kapitalgesellschaft beteiligt ist.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Gründung einer KG war die HPQ GmbH (Alleingesellschafter war XQ) Kommanditistin und zu 100 % an ihrem Vermögen beteiligt; zu diesem Vermögen gehörten auch inländische Grundstücke. Komplementärin der KG war die Q Verwaltungs-GmbH, deren Stammkapital zu 100 % von der HPQ GmbH gehalten wurde. Im Jahr 2005 übertrug die HPQ GmbH einen Teilbetrieb als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu entstandene Q Beteiligungs-GmbH & Co. KG; übertragen wurden insbesondere der Kommanditanteil an der KG sowie der Anteil am Stammkapital der Q Verwaltungs-GmbH. Kommanditist der Q Beteiligungs-GmbH & Co. KG sowie zu 100 % an deren Vermögen beteiligt war Herr XQ, Komplementärin war die Q Verwaltungs-GmbH. Im Rahmen einer Betriebsprüfung gelangte die Finanzverwaltu...