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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 R 289/11

Gesetze: SGB VI § 237; SGB III § 119

Leitsatz

Leitsatz:

Arbeitslosigkeit iSv § 237 SGB VI (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit) wird regelmäßig durch die Meldung beim Arbeitsamt nachgewiesen. Fehlt eine Meldung, muss ein überzeugender Nachweis ernsthafter und ständiger Bemühungen um eine Arbeitsstelle geführt werden. Für zu weitgehend hält der Senat die in den Arbeitsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung niedergelegte Forderung, je Kalenderwoche müssten in der Regel zwei schriftliche Bewerbungen abgesendet werden.

Fundstelle(n):
SAAAE-27585

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 01.11.2012 - L 1 R 289/11

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