Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 105/11
Gesetze:
GrESt § 3 Nr. 2 Satz 1
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrESt: Berücksichtigung eines Wohnrechts
Leitsatz
Ein Grundstückskaufvertrag unterliegt nicht der GrESt, wenn eine Grundstückschenkung unter Lebenden i. S. des ErbStG vorliegt.
Erfolgt die Schenkung unter einer Auflage und ist deren Wert bei Bemessung der Schenkungsteuer abziehbar, so unterliegt der
Vorgang insoweit der GrESt.
Der Kapitalwert eines Wohnrechts ist nur in der Höhe bei der GrESt zu berücksichtigen, in welcher dieser tatsächlich bei
der Schenkungsteuer abgezogen werden kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 11 Nr. 24 DStRE 2013 S. 939 Nr. 15 ErbStB 2013 S. 71 Nr. 3 JAAAE-27374
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.03.2012 - 7 K 105/11
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