Erbschaft- und Schenkungsteuer: Betriebliche Altersversorgung
für Lebenspartner
Leitsatz
1. Leistungen aus einer betrieblichen
Altersversorgung, hier Direktversicherung, an einen vertraglich
bezugsberechtigten Lebenspartner als Hinterbliebenen sind nicht
als Erwerb von Todes wegen steuerbar; die Versorgungsleistungen
stammen wirtschaftlich aus dem Vermögen des Arbeitgebers
oder aus dem dienst- bzw. arbeitsvertraglichen Deckungsverhältnis.
2. Für den Fall der Leistung aufgrund
des vereinbarten Bezugsrechts ist die daneben geregelte Vererblichkeit
erbschaftsteuerlich zumindest bei Altverträgen vor 2000
unschädlich.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 378 Nr. 5 ErbStB 2013 S. 75 Nr. 3 KÖSDI 2013 S. 18365 Nr. 5 NWB-EV 2013 S. 146 Nr. 5 StBW 2013 S. 105 Nr. 3 UVR 2013 S. 109 Nr. 4 QAAAE-27363
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 31.10.2012 - 3 K 24/12