Antidumpingzoll: Gültigkeit einer
Antidumpingzoll-Umgehungsverordnung für manuelle Palettenhubwagen aus Thailand
Leitsatz
Der Gerichtshof der Europäischen
Union wird im Hinblick auf folgende Frage um Auslegung des Gemeinschaftsrechts
im Wege der Vorabentscheidung ersucht: Ist die Verordnung (EG) Nr. 499/2009 des
Rates vom zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr.
1174/2005 des Rates eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren
manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der
Volksrepublik China auf die aus Thailand versandten Einfuhren der gleichen
Ware, ob als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet oder nicht (Amtsblatt der
Europäischen Union vom L 151/1) ungültig, weil die Kommission unter
Verkennung der sich aus Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom
über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur
Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (Amtsblatt der Europäischen Union
1996 vom L 56/1) ergebenden Anforderungen an die Feststellung einer
Umgehung von Antidumpingzollmaßnahmen eine Umgehung schon deswegen angenommen
hat, weil sich der Umfang entsprechender Ausfuhren aus Thailand nach Einführung
der Maßnahmen signifikant erhöht hat, obwohl die Kommission unter Hinweis auf
fehlende Kooperation thailändischer Ausführer weitere konkrete Feststellungen
nicht getroffen hat?
Fundstelle(n): PAAAE-27359
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 19.09.2012 - 4 K 61/11