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Einkommensteuer | Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
Das BMF hat die Muster der Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge veröffentlicht. Daneben nimmt das Ministerium ausführlich zum Umfang der zu bescheinigenden Angaben Stellung ().
Hintergrund: Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs.
Im Einzelnen wurden die folgenden Muster nebst Erläuterungen veröffentlicht:
Steuerbescheinigung für Privatkonten und/oder -depots sowie V...