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BFH 17.10.2012 VIII R 57/09, StuB 2/2013 S. 74

Einkommensteuer | Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a BGB

(1) Betreuer üben eine sonstige vermögensverwaltende Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG aus (Anschluss an NWB TAAAD-48286, BStBl 2010 II S. 906 = Kurzinfo StuB 2010 S. 676 NWB NAAAD-49393; VIII R 14/09 NWB DAAAD-48287, BStBl 2010 II S. 909 = Kurzinfo StuB 2010 S. 676 NWB DAAAD-49392). (2) Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a BGB sind nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG steuerfrei (Bezug: § 3 Nr. 12 Satz 1, § 3 Nr. 26b, § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Praxishinweise

Damit übertrug der BFH seine im Jahr 2010 geänderte Rechtsprechung zur steuerlichen Qualifikation der Einkünfte von Berufsbetreuern jetzt auch auf ehrenamtliche Betreuer. Für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG bedarf es keiner ausdrücklichen Ausweisung als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan, so der BFH entgegen der Verwaltungsauffassung (z. B. NWB VAAAC-35690). Das zu den Streitja...

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