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Einkommensteuer | Veräußerung eines Grundstücks mit Bodenschatz
Der Teil eines Gewinns aus der Veräußerung eines forstwirtschaftlichen Betriebs, der auf einen Bodenschatz (hier: Kalkvorkommen) entfällt, ist laut dem einkommensteuerpflichtig. Der Bodenschatz sei kein selbständiges Wirtschaftsgut, sondern Teil des Wirtschaftsguts Grundstück. Allein die Veräußerung des Grundstücks führe nicht zu einer Entstehung des Wirtschaftsguts Kalkvorkommen, da der Kalk damit noch nicht zur nachhaltigen Nutzung in den Verkehr gebracht wurde. Der Grundstückserwerber hatte die Absicht, das erworbene Grundstück samt Bodenschatz als Tauschgabe für andere Grundstücke zu nutzen. Ein eigener Abbau des Kalkvorkommens durch den Erwerber war nicht geplant. Insofern sei der Bodenschatz nicht als ein gegenüb...