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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 16 | Internationales Steuerrecht: Landwirtschaftlich genutzte Fläche als eigene Betriebstätte

Handelt es sich bei einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Ausland um eine eigenständige Betriebstätte? Diese Frage muss der BFH beantworten. Das FG Köln hat das in erster Instanz bejaht. Im Streitfall führte dies dazu, dass die auf den Flächen in den Niederlanden erwirtschafteten Einkünfte eines deutschen Landwirts nicht dem Progressionsvorbehalt in Deutschland unterliegen. Das anhängige Verfahren nehmen wir zum Anlass, Sie kurz auf das neue DBA mit den Niederlanden hinzuweisen.

Es gibt keine höchstrichterliche Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen land- und forstwirtschaftliche Flächen ertragsteuerlich als eigenständige Betriebstätte anzusehen sind. Das hat uns dazu veranlasst, ein Verfahren aufzunehmen, das dem I. Senat des Bundesfinanzhofs vorliegt.

Der Sachverhalt ist schnell erzählt: Ein Landwirt an der deutsch-holländischen Grenze hat einen grenzüberschreitenden Betrieb mit Ackerbau und Milchwirtschaft. Die Hofstelle liegt in Deutschland. Alle bewirtschafteten Flächen befinden sich in einem Umkreis von weniger als zehn Kilometern zum Bauernhof. Ca. 10 ha, das sind etwas mehr als 10 % der gesamten Fläche, hat der Landwirt in de...

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