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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 05 | Kirchensteuer: Wahlrecht ab 2013 bei Pauschalierung der Lohnsteuer

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einer Verfügung übersichtlich erläutert, nach welchen Regeln ab 2013 die Kirchensteuer bei der Pauschalierung der Lohnsteuer zu ermitteln ist.

Eine Wissenschaft für sich ist die Ermittlung der Kirchensteuer ab 2013 bei der Pauschalierung der Lohnsteuer. Wir möchten Sie daher kurz aufmerksam machen auf eine Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern . Die Münchener Behörde hat die neuen Regeln sehr übersichtlich zusammengestellt.

Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer kann der Arbeitgeber im Hinblick auf die Kirchensteuer wählen: zwischen einem vereinfachten Verfahren und einem Nachweisverfahren. Diese Wahl kann der Arbeitgeber sowohl für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum treffen als auch für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift. Sogar für die in den einzelnen Rechtsvorschriften aufgeführten Pauschalierungstatbestände ist eine unterschiedliche Wahl zulässig.

Entscheidet sich der Arbeitgeber für die Vereinfachungsregelung, dann gilt Folgendes: In allen Fällen, bei denen die Lohnsteuer pauschaliert wurde, ist für sämtliche Arbeitnehmer Kirchensteuer zu entrichten. Dabei ist ein ermäßigter Steuersatz

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