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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 21 | Umsatzsteuer: Steuersatz für die Behandlung in Salzwasser-Schwebebädern

Schwebebäder im Salzwasser (sog. Floating) unterliegen nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG. Dies gilt zumindest dann, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Leistung im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung erfolgt. Das FG hat die Revision zugelassen, die beim BFH anhängig ist.

Die meisten Steuerberater denken bei Floating zuerst an Finanzinnovationen. Unter Floating versteht man aber auch Schwebebäder im Salzwasser. Die sind gerade ganz groß in Mode. Entsprechende Angebote finden Sie mittlerweile in fast jeder Fußgängerzone, zum Beispiel unter dem Namen Floating-Lounge, Salzdom oder Wellnessgrotte. Die Kunden schweben in konzentrierten Salzwasserlösungen. Die Last des eigenen Körpergewichts entfällt. Die Muskeln können sich vollkommen entspannen. Nun, die Methode wird einerseits zur Erholung eingesetzt und andererseits zu therapeutischen Zwecken.

Sie ahnen es längst. Wir sind bei der Umsatzsteuer und der Frage: Ermäßigter Steuersatz: Ja oder nein? Die einschlägige Vorschrift ist § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG. Danach ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die unmittelbar mit dem ...

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