Lehrbuch Abgabenordnung
18. Aufl. 2013
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Anhang: Antworten zu Kapitel 2
1. Frage
Was versteht man unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise?
Antwort
Nach den Steuergesetzen sollen unabhängig von der jeweiligen zivilrechtlichen Gestaltung vergleichbare wirtschaftliche Vorgänge steuerlich gleich behandelt werden. Diese wirtschaftliche Betrachtungsweise verpflichtet zur Prüfung der Frage, welcher wirtschaftliche Sachverhalt hinter den verwendeten Begriffen aus anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem bürgerlichen Recht, steckt und damit steuerlich zu erfassen ist. Einige Fälle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat der Gesetzgeber bereits geregelt, so z. B. die Zurechnung von Sachen und Rechten, vgl. § 39 AO.
2. Frage
Was versteht man unter Gesamthandverhältnissen und welche verfahrensrechtlichen Folgen ergeben sich daraus?
Antwort
Das bürgerliche Recht unterscheidet bei der Beteiligung mehrerer Rechtsträger zwischen Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften. Bei Letzteren ist jeder Beteiligte berechtigt, über seinen Bruchteil zu verfügen, ihn z. B. selbständig zu veräußern (§ 747 BGB).
Die Gesamthandsgemeinschaften sind dagegen so ausgestalte...