Teilentgeltliche Einbringung eines Grundstücks in eine KG aufgrund Buchung einer Darlehensforderung
Leitsatz
1. Wird einem Kommanditisten bei der Einbringung eines Grundstücks in das Gesamthandsvermögen der KG eine Darlehensforderung
in Höhe des Buchwertsaldos des eingebrachten Grundstücks abzüglich der Kommanditaneinlage eingeräumt, handelt es sich um einen
teilentgeltlichen Vorgang, so dass bei dem Einzelunternehmen des Kommanditisten hinsichtlich der aufgedeckten stillen Reserven
des Grundstücks ein Veräußerungsgewinn zu versteuern ist.
2. Nach der Trennungstheorie wird der Buchwert dem Verhältnis entgeltlich/unentgeltlich entsprechend dem entgeltlichen bzw.
dem unentgeltlichen Teil der Übertragung zugeordnet. Die „Einheitstheorie” dagegen verneint die nach der Trennungstheorie
gedachte gegenständliche Aufteilung der Übertragung und stellt dem Kaufpreis den Buchwert des gesamten Wirtschaftsguts gegenüber.
Zu einer Aufdeckung stiller Reserven kommt es folglich nur insoweit, als der Kaufpreis den (vollen) Buchwert übersteigt. In
diesem Fall ist eine voll entgeltliche Übertragung anzunehmen. Unterschreitet der Kaufpreis den Buchwert, liegt hingegen eine
voll unentgeltliche Übertragung vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2013 S. 101 Nr. 3 KAAAE-26957
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.05.2012 - 14 K 2982/10
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