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Steuerrecht | Übertragung von Mitunternehmeranteilen an künftige Erben zu Buchwerten
Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils durch den Mitunternehmer auf einen künftigen Erben ist nach dem BFH zu Buchwerten möglich, ohne dass hierzu auch das Sonderbetriebsvermögen (SonderBV) auf den künftigen Erben übertragen werden muss. Der Mitunternehmer kann die Buchwertfortführung durch eine mehrstufige Übertragung herbeiführen, bei der er sein SonderBV in einem Zwischenschritt auf eine neu gegründete Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten überträgt.
A ist als Kommanditist zu 100 % an der X-GmbH & Co. KG beteiligt und hält auch alle Anteile an der X-GmbH (Komplementär-GmbH). Zu seinem SonderBV gehören sowohl die Anteile an der X-GmbH als auch ein Grundstück, das er an die X-GmbH & Co. KG verpachtet hat. A will seinen M...