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Bilanzierung | Keine Entnahme bei Minderung der betrieblichen Nutzung eines gewillkürten Wirtschaftsguts
Mindert sich die betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts (WG) des gewillkürten Betriebsvermögens (BV) auf weniger als 10 %, führt dies nicht zu einer Entnahme des WG. Die Aufwendungen für das WG sind also weiterhin Betriebsausgaben, und es müssen keine stillen Reserven aufgedeckt werden.
A hat einen Pkw im Jahr 01 seinem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet; die betriebliche Nutzung beträgt 25 %. Im Jahr 02 beläuft sich die betriebliche Nutzung des Pkw nur noch auf 5 %.
Der [i]Entnahme setzt Entnahmewillen vorausPkw muss im Jahr 02 nicht entnommen werden, da der Pkw weiterhin betrieblichen Zwecken dient und im Jahr 01 zu Recht dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet worden ist. Unschädlich ist, dass im Jahr 02 die Nutzungsgrenze von 10 % für WG des gewillkürten Betriebsvermöge...