NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 19 Übergangsregelung
I. Regelungsinhalt des § 19 InsVV
1Über § 19 werden die zeitlichen und sachlichen Geltungsbereiche der verschiedenen Versionen der InsVV untereinander abgegrenzt. Neben dem ursprünglichen Zweck, die für das Insolvenzverfahren geschaffenen Vergütungsnormen der InsVV von dem Geltungsbereich der VergVO abzugrenzen, ist durch die unterschiedlichen Änderungen der InsVV die Notwendigkeit getreten, den Wirkungsbereich der unterschiedlichen Fassungen der InsVV zu unterscheiden.
2Die hierbei zu erwartende Auflistung der verschiedenen Fassungen der InsVV ist zwar in den beiden Absätzen des § 19 enthalten, doch fehlt in der aktuellen Fassung eine Regelung zum Konkurrenzverhältnis von InsVV und VergVO.
II. Entwicklungen der InsVV
1. Euro-Einführungsgesetz vom
3Die ursprüngliche Fassung des § 2 InsVV sah noch Vergütungsbeträge in Deutscher Mark vor. Mit der Einführung des Euro zum sind die DM-Beträge in § 2, § 8 Abs. 3, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1, § 14, § 15 Abs. 1 und § 17 in Euro-Beträge geändert worden.
2. Die 1. Verordnung zur Änderung der InsVV vom
4Durch die 1. Verordnung zur Änderung der InsVV v. wurde die Mindestvergütungen der §§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 1 und 14 Abs. 3 InsVV angehoben, die Auslagenpauschale des § 8 Abs. 3 InsVV auf 30 %...