NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 338 Aufrechnung
Literatur
Dahl, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Liersch/Tashiro, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Reinhart, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008; Stephan, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Werner/Schuster, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1. Normzweck
1Die Zulässigkeit sowie die materielle Wirksamkeit einer Aufrechnung unterliegen grundsätzlich der lex fori concursus. Um unbillige Härten für den Fall, dass der Vertragspartner auf die Aufrechnungsmöglichkeit vertraut hat zu verhindern, erklärt § 338 InsO die Aufrechnung gemäß denjenigen Bedingungen für zulässig, die nach dem Recht gelten, das auf die Forderung des Schuldners anwendbar ist. Daneben soll die Regelung der Rechtssicherheit dienen, indem beurteilt werden kann, ob eine Forderung eines ausländischen Schuldners, die nach dem Recht eines Dritten Staates bestand, nach welchem die Aufrechnung zulässig war, durch die vom Gläubiger erklärte, vom Insolvenzstatut jedoch nicht zugelassene Aufrechnung erloschen ist.
2Die Vorschrift sieht sich Kritik ausgesetzt, da sich durch die Möglichkeit, das Vertragsstatut zu wähle...