NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 291 Ankündigung der Restschuldbefreiung
Literatur
Erdmann, Vorzeitige Restschuldbefreiung trotz noch offener Massekosten in Stundungsfällen?, ZInsO 2007 S. 873 ff.; Fischer, in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 1. Auf. 2012; Hergenröder, Der zahlungsunfähige Arbeitnehmer, ZVI 2011 S. 1 ff.; Kupka, Die Stellung des Schuldners zwischen Ankündigung und Erteilung der Restschuldbefreiung, ZInsO 2010 S. 113; Lüke, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 31. Erg. Lfg. 2008; Römermann, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 19. Erg. Lfg. 2010; Streck, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4 Aufl. 2012; Vallender, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wenzel, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 31. Erg. Lfg. 2008; Winter, Die Verkürzung der Laufzeit eines Insolvenzverfahrens durch eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung, ZVI 2010 S. 137 ff.
I. Grundlagen
1Über den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung entscheidet das Insolvenzgericht gem. § 289 Abs. 1 Satz 2 InsO durch Beschluss. § 291 InsO regelt den Inhalt dieses Beschlusses, sofern kein Versagungsgrund gem. § 290 InsO gegeben ist oder die gestellten Versagungsanträge ohne Erfolg geblieben sind. Bei diesem Beschluss, den das Insolvenzgericht im Anschluss an die Anhörung der Beteiligten ...