Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin

Marcus Backes (Januar 2013)

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1Die Vorschrift ergänzt die Regelung des § 235 Abs. 1 Satz 2 zur Terminierung des Erörterungs- und Abstimmungstermins. Sie stellt klar, dass durch die Vorlage eines Insolvenzplans die Prüfung und Feststellung der Insolvenzforderungen nicht entbehrlich wird. Nach Ansicht des Gesetzgebers sollen die Ergebnisse des Prüfungstermins vielmehr eine wichtige Grundlage für die Schätzung des Gesamtumfangs der Verbindlichkeiten des Schuldners und damit für die Beurteilung, ob die im Plan vorgesehene Gestaltung der Rechte der Beteiligten sachgerecht ist, bilden. Zudem soll die Festsetzung des Stimmrechts für die Abstimmung über den Plan durch die Prüfung der Forderungen erleichtert werden. Die Regelung des Satzes 2 dient wiederum der Verfahrensbeschleunigung.

II. Praktische Auswirkungen

2Mit § 263 Satz 1 wird angeordnet, dass der Erörterungs- und Abstimmungstermin nicht vor dem Prüfungstermin stattfinden darf. Die Vorschrift ist zwingend und lässt keine Ausnahmen zu. Eine Verzögerung des Verfahrens ist hierdurch allerdings nicht zu erwarten, da der Prüfungstermin gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit § 28 Abs. 1 Satz 2 bereits drei Woch...