NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 130 Kongruente Deckung
Literatur
De Bra, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012; Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Huber, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2006; Kirchhof, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Kreft, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Nerlich, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 23. Erg. Lfg. 2012; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis, 8. Aufl. 2011.
I. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Norm
1Die „besondere Insolvenzanfechtung„ (vgl. o. Vorbemerkungen vor §§ 129 ff. Rn. 2) beruht auf dem Gedanken, dass vom Offenbarwerden der Zahlungsunfähigkeit oder des Eröffnungsantrags an das Vermögen des Schuldners der Allgemeinheit seiner persönlichen Gläubiger verfangen ist. Der Zweck dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass noch während der wirtschaftlichen Krise einzelne Gläubiger sich Deckung verschaffen und dadurch das Prinzip der gleichmäßigen Behandlung aller Insolvenzgläubiger verletzen (s. bereits o. Vorbemerkung Vor §§ 129 ff. Rn. 1).
2Diese Vorverlagerung des Prinzips der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ist dann gerechtfertigt, sofern die Interessen der einzelnen begünstigten Gläubiger nicht den Vorrang verdiene...