NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 118 Auflösung von Gesellschaften
Literatur
Andres, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Kießner, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2011 Erg.Lfg. 22.; Kroth, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Ott/Vuia, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Zeuner, in Leonhardt/Smid/Zeuner, InsO, 3. Aufl. 2010.
I. Normzweck
1§ 118 übernimmt die Funktion des alten § 28 KO. Die Regelung betrifft die Behandlung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen des geschäftsführenden Gesellschafters im Falle, dass über das Vermögen eines Gesellschafters einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien das Insolvenzverfahren eröffnet wird und aus diesem Grund die Auflösung der Gesellschaft erfolgt. Die Rechtsstellung des geschäftsführenden Gesellschafters wird zu dessen Schutz durch § 118 an die eines Auftragnehmers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angeglichen. Die Norm entspricht also sinngemäß den §§ 115, 116 für den Fall der Auflösung einer Gesellschaft.
II. Anwendungsbereich
1. Persönlicher Anwendungsbereich
2Ausweislich des Wortlauts findet § 118 auf alle Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit i. S. des § 11 Abs. 2 Nr. 1, sowie auf Kommanditgesellschaften auf Aktien i. S. des § 278 AktG Anwen...