NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung
Literatur
Brandes, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Kirchhof, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Roth, Insolvenzsteuerrecht, 2011; Waza, in Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 9. Aufl. 2012.
I. Anwendungsbereich
1In § 96 InsO finden sich drei unterschiedliche Regelungsbereiche. Den ersten Regelungsbereich bilden die Aufrechnungsverbote aus § 96 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 InsO. Diese verbieten im Gegensatz zu § 95 Abs. 1 InsO eine Aufrechnung in den Fällen, in welchen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung eine Aufrechnungslage noch nicht einmal angelegt war. Den zweiten, in jüngerer Zeit insbesondere im Hinblick auf Aufrechnungen des Fiskus besonders bedeutsam gewordenen Regelungsbereich enthält § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO. Die Norm schafft eine Art Sondertatbestand der Insolvenzanfechtung dergestalt, dass eine Aufrechnung immer dann ausgeschlossen bzw. unwirksam ist, wenn die Herstellung der entsprechenden Aufrechnungslage anfechtbar ist. Schließlich enthält § 96 Abs. 2 InsO den dritten Regelungsbereich, nämlich die Privilegierung der Interbankenverrechnung. Die Regelung beruht auf europarechtlichen Vorgaben. Ziel ist es, die Teilnehmer der von dieser Bestimmung erfassten Abrechnungssysteme von dem Risiko einer möglichen Insolvenz einer ihrer T...