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Körperschaftsteuer; | Förderung kultureller Betätigungen (§ 5 KStG)
Die Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, ist nach Abschn. B Nr. 2 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV als besonders förderungswürdig anerkannt. Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die diesen Zwecken dienen, sind nicht steuerbegünstigt; lediglich Spenden sind in den Grenzen des § 10b EStG abziehbar (§ 48 Abs. 4 Nr. 2 EStDV). Gem. , S 2729 - 326 - StH 233 fördern Körperschaften, die ihren Mitgliedern geldwerte Vorteile gewähren, z. B. kostenlose oder verbilligte Eintrittskarten zu Veranstaltungen, (auch) die Freizeitgestaltung ihrer Mitglieder. Die Mitgliedsbeiträge an diese Körperschaften sind deshalb auch nicht abziehbar. Auf die Höhe des geldwerten Vorteils kommt es nicht an; jeglicher geldwerter Vorteil ist schädlich für die steuerliche Abzi...