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WP Praxis 2/2013 S. 39

Neufassung des IDW PS 250 zur Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung verabschiedet

Das IDW hat am 12. 12. 2012 die Neufassung des IDW PS 250 „Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung” verabschiedet. IDW PS 250 n. F. konkretisiert die Pflichten des Abschlussprüfers zur Beurteilung der Auswirkungen festgestellter falscher Angaben auf die Prüfungsdurchführung und festgestellter nicht korrigierter falscher Angaben auf die Rechnungslegung und das Prüfungsurteil. Dabei wird nun auch die Beurteilung der Wesentlichkeit unterlassener oder fehlerhafter Anhangangaben geregelt und festgelegt, dass hierzu unterschieden werden muss, ob die Angaben originär nur im Anhang zu machen sind oder dem besseren Verständnis eines Bilanz- oder GuV-Postens dienen.

IDW PS 250 n. F. wird in IDW FN 1/2013 und im WPg Supplement 1/2013 veröffentlicht.

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