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Geänderter Entwurf des IDW ERS ÖFA 2 n. F. zur Rechnungslegung nach § 6b EnWG
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den vom Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) verabschiedeten geänderten Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW ERS ÖFA 2 n. F.) billigend zur Kenntnis genommen.
Die Überarbeitung des bisherigen Entwurfs vom war aufgrund der Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom notwendig geworden. Infolge eines geänderten Anwendungsbereichs des § 6b EnWG wurde IDW ERS ÖFA 2 n. F. umbenannt.
Der geänderte Entwurf wird in den IDW FN 2/2013 und im WPg Supplement 1/2013 veröffentlicht und steht auf der Webseite des IDW in der Rubrik „Verlautbarungen”, „Download von Entwürfen” zur Verfügung (http://bit.ly/VejnUW). Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum .