Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | Ermittlung der Lohnsummen und der Anzahl der Beschäftigten bei Beteiligungsstrukturen
Mit gleich lautenden Erlassen vom haben die obersten Finanzbehörden der Länder zur Ausgangslohnsumme und Anzahl der Beschäftigten und zur Ermittlung der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen bei Beteiligungsstrukturen sowie der Berechnung des Lohnsummenzeitraums Stellung genommen.
Der Erlass ist auf alle Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem entstanden ist, soweit Feststellungsbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Für Erwerbe, für die die Steuer vor dem entstanden ist, sind die Grundsätze dieses Erlasses entsprechend anzuwenden, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind (die Angaben zu den Lohnsummen und die [i]Eisele, NWB 43/2012 S. 3453Anzahl der Beschäftigten waren nicht Gegenstand der Feststellung).