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OVG Koblenz 18.04.2012 7 A 10058/12, NWB 3/2013 S. 106

Straßenverkehrsrecht | Rechtsanwaltssozietät als Halter eines Kfz eintragungsfähig

Eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätige Anwaltssozietät kann als Halter eines Kfz in den Fahrzeugpapieren und den Fahrzeugregistern mit der Maßgabe eingetragen werden, dass der Name eines benannten Vertreters und als Hinweis auf die Haltereigenschaft der GbR der Name der Vereinigung angegeben wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 FZV).

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