BZSt - St II 2 -S 2282 PB/12/00001 BStBl 2012 I S. 1225

Familienleistungsausgleich; Kindergeldrechtlich rückwirkende Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2013

Bezug: BStBl 2013 I S. 882

Mit Weisung vom wurde den Familienkassen aufgegeben, von den beabsichtigten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2013 betroffene Anträge von der Bearbeitung zurückzustellen, um eine kindergeldrechtliche Begünstigung gewährleisten zu können.

Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Einführung eines Anspruchstatbestandes der Probezeit des freiwilligen Wehrdienstes nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes ist im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verfolgt worden (vgl. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom  – BR-Drs. 632/12). Die bisher nach Tz. 2 der o. g. Weisung zurückgestellten Fälle sind daher zu erledigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Kind, das den freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes als Probezeit leistet, nicht zwingend unberücksichtigt bleibt. Denn es kann insbesondere unter den in DA-FamEStG 63.3.4 (BStBl 2012 I S. 739) genannten Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigt werden.

Fälle, in denen das Kind ab dem einen anderen Dienst im Ausland leistet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG berücksichtigt werden soll (siehe Tz. 1 der o. g. Einzelweisung), sind weiterhin bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum Jahressteuergesetz 2013 von der Bearbeitung zurückzustellen.

BZSt v. - St II 2 -S 2282 PB/12/00001

Fundstelle(n):
BStBl 2012 I Seite 1225
BAAAE-26263