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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 AS 5209/11

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ob ein wirksames Mietverhältnis zwischen Verwandten vorliegt und ob der Leistungsberechtigte einer wirksamen, nicht dauerhaft gestundeten Mietforderung ausgesetzt ist, beurteilt sich nach den tatrichterlichen Feststellungen der Umstände des jeweiligen Einzelfalls ( und - B 14 AS 31/07 R).

2. Nicht jedes ernstliche Geldverlangen des Verwandten ist auch ein ernstliches Mietzinsverlangen. Entscheidend ist, ob die wesentlichen Vertragsinhalte eines Mietvertrages nach § 535 BGB vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAE-26157

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.11.2012 - L 2 AS 5209/11

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