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IWB Nr. 1 vom Seite 15

Das neue DBA Liechtenstein 2011

Automatische Entstrickung zum 1. 1. 2013?

Thomas Hosp und Matthias Langer

Am hat das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein die letzte innerstaatliche Hürde in Deutschland genommen, damit es am in Kraft treten kann. Dieses Abkommen betrifft nicht nur das Verhältnis Deutschland-Liechtenstein, sondern entfaltet auch große Bedeutung für andere deutsche DBA, die neu abgeschlossen oder revidiert werden ? wie beispielsweise die Revision des Art. 13 DBA Spanien ? und zwar im Hinblick auf die Frage, ob es durch Neuabschlüsse bzw. Revisionen eines DBA zu einer automatischen Entstrickung kommt. Die Besonderheit des DBA Liechtenstein besteht darin, dass es eine Protokollbestimmung zu möglichen Entstrickungstatbeständen durch das Inkrafttreten des Abkommens enthält. Dadurch haben die Abkommensverhandler zum Ausdruck gebracht, dass sie von einer automatischen Entstrickung ausgehen oder diese zumindest für sehr wahrscheinlich halten.

I. Vorbemerkung

[i]Inkrafttreten des neuen DBA zum 1. 1. 2013Mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (DBA Liechtenstein 2011) durch den deuts...BGBl 2012 II S. 1462

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