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BFH 26.7.2012 VI R 10/12, StuB 1/2013 S. 35

Einkommensteuer | Doppelte Haushaltsführung in Mehrgenerationenhaushalt

(1) Ein eigener Hausstand wird auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts (mit den Eltern) geführt wird. (2) Der „kleinfamilientypische„ Haushalt der Eltern kann sich zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und mitbestimmten Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes, in den die Eltern beispielsweise wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit aufgenommen sind, wandeln (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 EStG).

Praxishinweise

Ob ein alleinstehender Stpfl. in einer Wohnung einen eigenen Hausstand führt, kann nur unter Berücksichtigung insbesondere der Einrichtung, der Ausstattung und der Größe dieser Wohnung sowie weiter der persönlichen Lebensumstände, des Alters und des Personenstands des Stpfl. entschieden werden. So...

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