NWB Nr. 1 vom Seite 1

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Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Warten auf den Gesetzgeber

Zu Beginn eines Jahres gibt es üblicherweise viel über die aktuelle Steuergesetzgebung zu berichten. Nicht so in diesem Jahr. In seiner letzten Sitzung des Jahres 2012 hatte der Bundestag wegen eines Fristversäumnisses von einer Befassung mit der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses abgesehen. Nach bisheriger Planung werden damit alle Gesetze erst im Januar/Februar 2013 abschließend beraten. Für die Rechtsanwender hat das Konsequenzen, auf die Hechtner schon in NWB 52/2012 S. 4209 hingewiesen hat. Damit zumindest das ELStAM-Verfahren trotz der ausgelaufenen Übergangsregelungen in § 52b EStG starten kann, weist das BMF darauf hin, dass die in der Entwurfsfassung des ELStAM-Startschreibens enthaltenen Regelungen weiterhin anzuwenden sind (s. Seite 12). Ebenfalls noch nicht verabschiedet sind die EStÄR 2012. Diesen hatte der Bundesrat am nur unter dem Vorbehalt der Änderung der umstrittenen Regelung zur Höhe der Rückstellungen in der Steuerbilanz (s. hierzu Heinz/Kemper, NWB 44/2012 S. 3543) zugestimmt. Aufgrund des Änderungswunsches hätte sich das Bundeskabinett noch einmal mit den Änderungsrichtlinien befassen müssen, was bis zur letzten Sitzung am nicht geschehen ist. Positives gibt es hingegen aus der Rechtsprechung zu vermelden. Nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf können Schuldzinsen, die für Anschaffungskosten einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG anfallen, unter bestimmten Umständen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden. Vieles spricht dafür, so Fuhrmann auf Seite 8, dass der BFH das Urteil bestätigen wird. – Dörr/Eggert kommentieren auf Seite 22 das BFH-Urteil I R 23/11 und stellen fest: Auch künftig kann der Forderungsverzicht mit Besserungsabrede ein bewährtes Gestaltungsmittel sein. Es hängt allerdings vom konkreten Einzelfall ab. Der Sachverhalt zum BFH-Urteil I R 23/11 ist komplex, weshalb Sie diesen nicht nur nachlesen, sondern sich in der NWB Datenbank bzw. der NWB Zeitschriften-App auch anschauen können.

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Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 1
NWB AAAAE-25906