Arbeitshilfe - Stand: 14.08.2013

Regelsteuersatz für nicht als Heilbehandlung anzusehendes sog. „Floaten”

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Unterliegt das sog. Floaten dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG , soweit der Nachweis fehlt, dass das Floating als eine medizinische Heilbehandlung genutzt wird und damit ein Heilbad vorliegt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
OAAAE-25829