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KSR Nr. 1 vom Seite 3

Mindestbesteuerung in ihrer Grundkonzeption verfassungsgemäß

Zeitliche Streckung der Verlustverrechnung zulässig

Jens Intemann

Nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG ist die periodenübergreifende Verlustverrechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht mehr uneingeschränkt möglich. Diese sog. Mindestbesteuerung führt zu einer zeitlichen Streckung des Verlustausgleichs. Der BFH hat entschieden, dass die Mindestbesteuerung in ihrer Grundkonzeption verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Ungeklärt bleibt aber weiterhin, ob die Einschränkung der Verlustverrechnung mit der Verfassung nicht vereinbar ist, wenn sie zu einem endgültigen Untergang der Verluste führt.

Periodenübergreifende Verlustverrechnung

Vortragsfähige Verluste sind seit dem Veranlagungszeitraum 2004 nur noch begrenzt verrechnungsfähig. Nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG können Verluste im folgenden Veranlagungszeitraum nur bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 1 Mio. € unbeschränkt abgezogen werden. Darüber hinausgehende Verluste sind nur noch in Höhe von 60 % des 1 Mio. € übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig, so dass im Ergebnis immer 40 % des dieseS. 4 Grenze überschreitenden positiven Betrags der Besteuerung unterliegen (Mindestbesteuerung). Im Streitfall hatte eine GmbH zum einen Verlustvortrag von über 36 Mio. € und erzielte im Folgej...

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