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BFH 26.07.2012 VI R 10/12, BBK 1/2013 S. 12

Steuerrecht | Doppelte Haushaltsführung bei Wohngemeinschaft mit Eltern

Ein alleinstehender Arbeitnehmer kann eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn er mit seinen Eltern eine Wohngemeinschaft führt. Er unterhält dann im Haus seiner Eltern einen eigenen Hausstand; eine finanzielle Beteiligung an den Hauskosten ist nicht zwingend erforderlich.

[i]Miete an Eltern nicht zwingend erforderlichZahlt ein alleinstehender Arbeitnehmer an seine Eltern keine Miete, kann er gleichwohl einen eigenen Hausstand im Haus der Eltern unterhalten. Dies richtet sich nach den folgenden Kriterien:

  • [i]Einrichtung, Ausstattung und Größe der eigenen Wohnräume im Haus der ElternHat der Arbeitnehmer im Haus seiner Eltern eine abgeschlossene Wohnung, die nach Einrichtung, Ausstattung und Größe ein eigenständiges Wohnen und Wirtschaften ermöglicht, ist regelmäßig von einem eigenen Hausstand auszugehen. Eine doppelte Haushaltsführung ist dann anzuerkennen, wenn...

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