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IWB Nr. 24 vom Seite 905

Der Erwerb von Immobilien in Rumänien

Vertragsrecht und spezifische Steuern

Mihnea Onofrei

Der Erwerb von Immobilien im rumänischen Recht unterliegt den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Codul Civil in der Fassung vom ) sowie mehreren weiteren Gesetzen, von denen das Gesetz 312/2005 bezüglich des Erwerbs des Eigentumsrechts an Grundstücken ausländischer Bürger, Staatenloser und ausländischer juristischer Personen die größte Bedeutung hat.

I. Kaufvertrag

[i]Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist zwingendDer Kaufvertrag von Immobilien wird nach den allgemeinen Regeln des Codul Civil behandelt. Prinzipiell erfordert der Kaufvertrag von Immobilien die Schriftform. Die notarielle Beurkundung ist Bedingung für die Eintragung im Grundbuch und eine Formvorschrift für den gültigen Erwerb sämtlicher Immobilien.

Alle Immobilien, die sich im Privateigentum befinden, sind prinzipiell frei erwerbbar. Für manche Immobilien bestehen spezielle Regeln bezüglich verschiedener gesetzlich vorgesehener Vorkaufsrechte, z. B. bei Immobilien, die, obwohl sie in privater Hand sind, einem öffentlichen Zweck dienen. Das Vorkaufsrecht besteht zugunsten des Staates durch seine Behörden für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, zugunsten der Miteigentümer oder Nachbarn für Forstwirtschaftsgrundstücke, zugunsten des Verpächters für ...

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