IWB Nr. 24 vom Seite 1

Same procedure as last year? – Same procedure as every year!

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Nachdem der Vermittlungsausschuss [i]Stellungnahme des BMF zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zum Jahresende 2012 von Bundestag und Bundesrat am späten Abend des nur in Teilbereichen eine Einigung bei den geplanten Steuergesetzen erzielen konnte, werden sich Bundestag und Bundesrat nicht mehr in diesem Jahr mit den Vermittlungsergebnissen befassen. Im Rahmen einer Pressemitteilung hat das BMF zu den Ergebnissen Stellung genommen:

„Was bislang auf anderen [i]Steuerabkommen mit der Schweiz und JStG 2013 (vorerst) gescheitert Wegen nicht erreicht werden konnte, hätte mit dem Abkommen erreicht werden können: Steuern mit rechtsstaatlichen Mitteln fair und gleichmäßig zu erheben, und zwar erhebliche Summen für die Vergangenheit und für die Zukunft. So hätte Steuergerechtigkeit geschaffen und ein jahrzehntelanger Konflikt mit der Schweiz beendet werden können. Verhindert wurde die Gleichbehandlung der Besteuerung von Kapitalerträgen in der Zukunft unabhängig davon, ob diese in der Schweiz oder in Deutschland erzielt wurden. Verhindert wurde auch die pauschale Lösung für die Vergangenheit, also eine in der Gesamtbetrachtung materiell vergleichbare und zumeist sogar höhere Belastung als diejenige von Anlegern, die schon bisher steuerehrlich waren.”

Anhand eines konkreten [i]Betriebsstättenbegründung im Reich der Mitte Sachverhaltes zeigen wir im Top-Beitrag unserer aktuellen Ausgabe, dass trotz sehr weiter DBA-Regelungen, die zugunsten Chinas ausfallen, nicht jedes Tätigwerden von Mitarbeitern eines deutschen Unternehmens auf einer dort gelegenen, fremden Großanlagenbaustelle zur Begründung einer Betriebsstätte führt. Wichtige Parameter für die Beurteilung sind die vertragliche Gestaltung, die ausgeführten Tätigkeiten der jeweiligen Mitarbeiter und das bestehende nationale, also chinesische Recht. Aufgrund ihrer Anlehnung an das UN-Musterabkommen liegt das Besteuerungsrecht bei den sog. Schwellenländern. Ob China nun immer noch zu diesem Kreis von Staaten zu zählen ist, sollte zumindest mittelfristig einmal hinterfragt und geklärt werden.

Mit dieser Ausgabe der [i]Guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches (Wahl-)Jahr 2013!IWB schließen wir den Jahrgang 2012 ab, der hoffentlich wieder Ihren Ansprüchen gerecht werden konnte. Bereits seit 1954 erscheint nun die IWB und wird im Jahr 2014 dann 60 Jahre jung. Wir freuen uns mit Ihnen zunächst auf das nationale Wahljahr 2013, was im Bereich des Steuerrechts nicht unbedingt große Sprünge erwarten lässt. Für Vorschläge und Anregungen von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, die wir im Jahr 2013 unbedingt aufgreifen sollen, sind wir immer dankbar. Am erscheint unsere erste Ausgabe im neuen Jahr. Gemeinsam mit unseren Herausgebern und Autoren wünschen die Redaktion der IWB und der NWB Verlag einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2013!

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 24 / 2012 Seite 1
LAAAE-25574