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Kurzfristige Änderungen bei Lebensversicherungen angekündigt
Die Bundesregierung will „nicht absehbare und nicht gewollte Härten” bei der Auszahlung von Lebensversicherungsverträgen vermeiden. Der Vertreter der Regierung teilte am im Finanzausschuss mit, parallel zum Inkrafttreten des sog. SEPA-Begleitgesetzes (BT-Drucks. 17/10038) am , in dem u. a. die Unisex-Tarife für Versicherungen geregelt werden, solle eine Verordnung in [i]„Unisex-Urteil”: EuGH, Urteil vom 1. 3. 2011 - Rs. C-236/09 NWB CAAAE-15682 Kraft treten, mit der die im Gesetz vorgesehene Kürzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven gedeckelt wird, und zwar in Höhe von durchschnittlich 5 % der auszuzahlenden Versicherungsleistungen eines Unternehmens. Die Deckelung soll für Versicherungsverträge gelten, die in den nächsten zehn Jahren zur Auszahlung kommen. Hintergrund ist die durch ein Verfassungsgerichtsurteil entstandene Pflicht für Versicherungsunternehmen, ihre Kunden an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Bewertungsreserven entstehen bei sinkenden Kapitalmarktzinsen und führen zu höheren Kursen laufender Wertpapiere. An deren höherer Bewertung sind die Kunden bei Auszahlung der Verträge zu beteiligen. Steigen die Zinsen wieder, sinken allerdings die Kur...