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BFH 20.09.2012 IV R 29/10, StuB 24/2012 S. 963

Gewerbesteuer | Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung bei durch einen Forderungsverzicht bedingter Erzielung eines Gewerbeertrags

(1) Hält der Stpfl. eine ihn nachteilig treffende Norm im Hinblick auf die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers für verfassungsgemäß, sieht er die Besteuerung aber in seinem Einzelfall als unbillig an, weil er von der Typisierung unverhältnismäßig betroffen wird, kann er ohne vorherige Anfechtung der Steuerfestsetzung eine Billigkeitsmaßnahme beantragen. (2) Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags kann ungeachtet der Mindestbesteuerung nach § 10a Sätze 1 und 2 GewStG nicht unbillig sein, wenn der Gewerbeertrag allein daraus resultiert, dass der Stpfl. zur Vermeidung der Insolvenz einen Gläubiger zum Erlass seiner Forderung gedrängt hat (Bezug: § 10a Sätze 1 und 2 GewStG 2002; § 163 Satz 1, § 227 AO).

Praxishinweise

Im Urteilsfall hatten allein der von der Klägerin erwirkte und veran...

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