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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungskonform
Die Beschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten durch Einführung einer jährlichen Höchstgrenze mit Wirkung ab 2004 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das gilt auch, soweit es wegen der Begrenzung zu einem endgültig nicht mehr verrechenbaren Verlust kommt (Bezug: Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; § 10a Sätze 1 und 2 GewStG).
Im Rahmen der Neuregelung des Verlustausgleichs im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht wurde § 10a GewStG dahin geändert, dass Gewerbeverluste, die im Erhebungszeitraum ihrer Entstehung nicht ausgeglichen werden können, im Rahmen des Verlustvortrags im jeweiligen Folgejahr nunmehr nur noch bis zu einem Gewerbeertrag von 1 Mio € vollständig, darüber hinaus hingegen nur i. H. von 60 % des den Sockelbetrag von 1 Mio € übersteigenden Gewerbeertrags verrechenbar sind. Wie ...