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Auch vor 2010 Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den für die Investitionszulage maßgeblichen Begriff des „verarbeitenden Gewerbes”
(1) Der Senat hält daran fest, dass sich der Begriff des verarbeitenden Gewerbes auch vor Inkrafttreten des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 2010 nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Klassifikation der Wirtschaftszweige richtet. (2) Die Finanzgerichte haben die für die Zuordnung eines Betriebs zu einem Wirtschaftszweig erheblichen Tatsachen selbst festzustellen und zu würdigen; eine fehlerhafte Einordnung durch die Statistikämter dürfen sie nicht übernehmen (Bezug: § 2 Abs. 2 InvZulG 1999).
In allen Gesetzesfassungen des InvZulG ab 1999 sind nur noch bestimmte Betriebe, z. B. des verarbeitenden Gewerbes, investitionszulagebegünstigt. Dass die Klassifikation der Wirtschaftszeige für die Zuordnung von Betrieben zum verarbeitenden Gewerbe im Investitionszulagenrecht verbindlich ist, entsprach...