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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 90/12 EFG 2013 S. 191 Nr. 3

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1, HGB § 84, HGB § 86, HGB § 92

Einkommensteuergesetz: Rückstellungen wegen nachlaufender Betreuung von Versicherungsverträgen

Leitsatz

1. Ein Versicherungsmakler befindet sich nur dann in einem Erfüllungsrückstand, wenn er auf Grund einer inhaltlich eindeutigen Individualvereinbarung dazu verpflichtet ist, die von ihm vermittelten Versicherungsverträge zu betreuen und abzuwickeln.

2. Eine konkrete Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen ergibt sich nicht aus einer Vereinbarung zwischen dem selbständigen Vermögensberater und der Vermögensberatungsgesellschaft über eine allgemeine Pflicht zur ständigen Pflege des betreuten Kundenstamms unter Einhaltung der Beratungsstandards der Gesellschaft.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1202 Nr. 20
EFG 2013 S. 191 Nr. 3
KoR 2013 S. 172 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 178
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2013 S. 469
CAAAE-25282

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.09.2012 - 2 K 90/12

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