Einkommensteuergesetz: Rückstellungen wegen nachlaufender Betreuung von Versicherungsverträgen
Leitsatz
1. Ein Versicherungsmakler befindet sich nur dann in einem Erfüllungsrückstand, wenn er auf Grund einer inhaltlich eindeutigen
Individualvereinbarung dazu verpflichtet ist, die von ihm vermittelten Versicherungsverträge zu betreuen und abzuwickeln.
2. Eine konkrete Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen ergibt sich nicht aus einer Vereinbarung zwischen
dem selbständigen Vermögensberater und der Vermögensberatungsgesellschaft über eine allgemeine Pflicht zur ständigen Pflege
des betreuten Kundenstamms unter Einhaltung der Beratungsstandards der Gesellschaft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1202 Nr. 20 EFG 2013 S. 191 Nr. 3 KoR 2013 S. 172 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 178 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2013 S. 469 CAAAE-25282
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.09.2012 - 2 K 90/12
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