Vorsteuerabzug aus Blutplasmalieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet
Konkurrenz zweier Umsatzsteuerbefreiungen
Selbstbindung der Verwaltung an ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften
Leitsatz
1. Handelt es sich bei einer Lieferung von Blutplasma um eine Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG oder eine innergemeinschaftliche
Lieferung nach § 6a UStG, die jeweils steuerbefreit sind, so geht die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 17 UStG vor. Ein Vorsteuerabzug
ist somit nicht möglich.
2. Eine Selbstbindung der Verwaltung tritt nur bei solchen Verwaltungsanweisungen ein, die die Ausübung eines der Verwaltung
eingeräumten Ermessens regeln.