Vorsteuerabzug aus Blutplasmalieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet
Konkurrenz zweier Umsatzsteuerbefreiungen
Selbstbindung der Verwaltung an ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften
Leitsatz
1. Handelt es sich bei einer Lieferung von Blutplasma um eine Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG oder eine innergemeinschaftliche
Lieferung nach § 6a UStG, die jeweils steuerbefreit sind, so geht die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 17 UStG vor. Ein Vorsteuerabzug
ist somit nicht möglich.
2. Eine Selbstbindung der Verwaltung tritt nur bei solchen Verwaltungsanweisungen ein, die die Ausübung eines der Verwaltung
eingeräumten Ermessens regeln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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