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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 K 14101/09 EFG 2013 S. 132 Nr. 2

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1AO § 8AO § 9 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen Art. 33 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen Art. 37

Kindergeldanspruch eines koreanischen Botschaftsbediensteten mit sog. Protokollausweis

Leitsatz

1. Ein in der Botschaft von Korea beschäftigter koreanischer Staatsangehöriger, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, der Sozialversicherungspflicht unterliegt und voraussichtlich auf Dauer im Inland einer erlaubten Erwerbstätigkeit nachgeht, hat auch dann Anspruch auf Kindergeld für sein in Deutschland lebendes Kind, wenn er zwar über keinen der in § 62 Abs. 2 EStG angeführten Aufenthaltstitel, aber über einen sog. Protokollausweis für Ortskräfte verfügt.

2. Dieser Ausweis ist im Wege der Analogie – jedenfalls im Streitfall – einer zur Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltserlaubnis i. S. d. § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG gleichzustellen.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 132 Nr. 2
OAAAE-25265

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.08.2012 - 14 K 14101/09

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