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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 1 K 1102/09 EFG 2013 S. 118 Nr. 2

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 34, ErbStG § 7, AO § 155, AO § 365 Abs. 3

Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach Veräußerung ihrer Anteile an die Arbeitnehmer als Arbeitslohn

Nachforderungsbescheid an die Arbeitnehmer als Steuerbescheid, der sich mit der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides erledigt hat

Leitsatz

1. Bei Zahlungen, die die vormalige Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach Veräußerung ihrer Anteile als „außerordentliche Anerkennung der geleisteten Arbeit” an die Arbeitnehmer tätigt, handelt es sich nicht um freigebige Zuwendungen, sondern um Arbeitslohn. Dieser unterliegt nicht der ermäßigten Besteuerung.

2. Bei einem an den Arbeitnehmer gerichteten Nachforderungsbescheid über die Festsetzung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer handelt es sich um einen Steuerbescheid in Gestalt eines Vorauszahlungsbescheides. Dieser Bescheid erledigt sich im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 277 Nr. 6
DStR 2013 S. 8 Nr. 13
DStRE 2013 S. 585 Nr. 10
EFG 2013 S. 118 Nr. 2
EStB 2013 S. 141 Nr. 4
Ubg 2013 S. 393 Nr. 6
EAAAE-25264

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 01.08.2012 - 1 K 1102/09

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