Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach Veräußerung ihrer Anteile an die Arbeitnehmer als Arbeitslohn
Nachforderungsbescheid an die Arbeitnehmer als Steuerbescheid, der sich mit der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides
erledigt hat
Leitsatz
1. Bei Zahlungen, die die vormalige Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach Veräußerung ihrer Anteile als „außerordentliche
Anerkennung der geleisteten Arbeit” an die Arbeitnehmer tätigt, handelt es sich nicht um freigebige Zuwendungen, sondern um
Arbeitslohn. Dieser unterliegt nicht der ermäßigten Besteuerung.
2. Bei einem an den Arbeitnehmer gerichteten Nachforderungsbescheid über die Festsetzung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer handelt es sich um einen Steuerbescheid in Gestalt eines Vorauszahlungsbescheides. Dieser Bescheid erledigt
sich im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides.
Fundstelle(n): BB 2013 S. 277 Nr. 6 DStR 2013 S. 8 Nr. 13 DStRE 2013 S. 585 Nr. 10 EFG 2013 S. 118 Nr. 2 EStB 2013 S. 141 Nr. 4 Ubg 2013 S. 393 Nr. 6 EAAAE-25264
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 01.08.2012 - 1 K 1102/09
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