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FG München Urteil v. - 5 K 2947/10

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Überschussprognose bei beabsichtigter tageweiser Vermietung für Filmaufnahmen

Leitsatz

1. Beabsichtigt der Steuerpflichtige, eine Wohnung tageweise für Filmaufnahmen zu vermieten, so ist eine Überschussprognose anzustellen, um die Einkünfteerzielungsabsicht zu prüfen.

2. Bei der tageweisen Vermietung eines Wohnhauses an Filmproduktionsgesellschaften liegt – unabhängig von der Wohnfläche des vermieteten Objekts – ein Ausnahmefall vor, in dem nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG nicht schon grundsätzlich und typisierend Einnahmeerzielungsabsicht angenommen werden kann.

3. Mit der Vermietung einer Wohnung an wechselnde Feriengäste ist eine derartige Nutzung nicht vergleichbar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 1
StBW 2013 S. 199 Nr. 5
AAAAE-25261

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FG München, Urteil v. 05.07.2012 - 5 K 2947/10

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