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FG München Urteil v. - 5 K 2838/11

Gesetze: EGV 883/2004 Art. 11 Abs. 3 Buchst. a

Prioritätsregelung bei Anspruchskonkurrenz zwischen polnischem und deutschem Kindergeld

Leitsatz

1. Bei Anspruchskonkurrenz zwischen polnischem und deutschen Kindergeld regelt die VO (EG) Nr. 183/2004 die Priorität.

2. Da die Mutter im Streitfall in Polen beschäftigt bzw. selbstständig erwerbstätig war, ist der Anspruch der Mutter nach Art. 68 Abs. 1 Buchst. b Unterabs. in der VO (EG) Nr. 883/2004 vorrangig, weil die Kinder in Polen ihren Wohnsitz haben. Nach Art. 68 Abs. 2 S. 2 der VO (EG) Nr. 883/2004 ist nach deutschem Recht lediglich der Unterschiedsbetrag zu gewähren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAE-25257

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FG München, Urteil v. 14.06.2012 - 5 K 2838/11

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